Flexible Tanks für Flüssigdünger – Effiziente, sichere und geruchsfreie Lagerlösung
Ergänzend zu den flexiblen Tanks für Flüssigdünger bieten wir zusätzlich Retentionsmembranen bzw. Rückhaltfolien eine zuverlässige Abdichtung und Schutz für die Flüssigdüngerbehälter – ideal für Rückhaltesysteme mit Erdwällen oder Stützmauern.
Die flexiblen Tanks für Flüssigdünger werden in unterschiebdlichen Größen angeboten
Verfügbare Größen für unterschiedliche Anforderungen
Flexible Flüssigdüngertanks sind in verschiedenen Volumina erhältlich, um individuelle Lagerbedürfnisse zu erfüllen:
🔹 1 m³ – 50 m³ für kleinere Betriebe oder saisonale Lagerung
🔹 50 m³ – 400 m³ für mittlere Agrarbetriebe mit regelmäßiger Düngung
🔹 Größer auf Anfrage möglich
Ideal für vielseitige Anwendungen
Ob für Ackerbau, Obst- und Weinbau oder großflächige Agrarproduktion – flexible Flüssigdüngertanks bieten eine nachhaltige und anpassungsfähige Alternative zu starren Lagertanks.
In Deutschland unterliegt die Lagerung von Flüssigdüngemitteln strikten rechtlichen Vorgaben, die den Umwelt- und Anwenderschutz gewährleisten sollen. Die zentralen Regelungen umfassen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 511 für ammoniumnitrathaltige Düngemittel, sowie wasserrechtliche Bestimmungen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 511
Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich spezifischer Anforderungen an die Lagerung von Düngemitteln. Für ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit mehr als 10 % Ammoniumnitrat sind die Bestimmungen der TRGS 511 maßgeblich. Diese beinhalten unter anderem Vorschriften zur Lagerung, Kennzeichnung und zum Brandschutz. Es ist sicherzustellen, dass Düngemittel von brennbaren Materialien ferngehalten werden und geeignete Löschmittel verfügbar sind.
Wasserrechtliche Vorschriften
Anlagen zur Lagerung von Flüssigdüngemitteln gelten als Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und müssen daher den wasserrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies beinhaltet die Verpflichtung, Auffangräume oder -wannen vorzusehen, die das gesamte Lagervolumen aufnehmen können, um im Falle von Leckagen eine Kontamination von Boden und Gewässern zu verhindern. Die spezifischen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, daher ist eine Abstimmung mit den örtlichen Behörden unerlässlich.
Bau- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen
Die Errichtung von Lagereinrichtungen für Flüssigdünger kann genehmigungspflichtig sein und unterliegt den jeweiligen bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren zu klären.
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