Lärmschutz für Bauzäune mieten
Lärmschutz für Bauzäune mieten
Der Lärmschutz für Bauzäune ist eine schallschutzwattierte Matte speziell zur Befestigung an Bauzäunen. Diese Matte reduziert den Lärm von Baustellen merklich.
Die Vorteile der Lärmschutzmatten zum Mieten sind:
- Verringerte Lärmbelästigung bei Baustellen von bis zu 30 dB (frequenzabhängig)
- Mehrfach in der Praxis und Laboratorien getestet
- Mehrfach verwendbar und leicht im Gewicht
- In Standardgröße 2 x 3,5 m für mobile Baustellenzäune geignet. Weitere verfügbare Größen der Schallschutzmatten zum Mieten: 2 x 2,5 m und 2 x 3 m.
- Optional wird auch eine schwer entflammbare Variante, z. B. für den Innenbereich oder den Tunnelbau angeboten.
Schallschutzmatten als Lärmschutz zum Mieten passend für alle Standard-Bauzäune
Baulärm kann für viele Menschen belastend und sehr störend sein. Er kann nicht nur die Lebensqualität beeinträchtigen, sondern auch krank machen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man etwas unternimmt, um den Lärm zu reduzieren. Mit unserem Bauzaun-Lärmschutz können Sie Baulärm effektiv reduzieren.
"Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ dafür verantwortlich, dass ausgehend von seiner Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen – und hierzu zählt der Baulärm - verhindert werden, die unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und nach dem Stand der Technik vermeidbar sind ... Die Folgen unvermeidbaren Baulärms sind grundsätzlich vom Bauherrn zu tragen. ... Der Bauherr hat sich vor der Ausschreibung sachkundig zu machen, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb auf seiner Baustelle zu befürchten sind. Dies ist auf innerstädtischen Baustellen aufgrund der räumlichen Nähe nahezu immer der Fall." (Quelle: Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. - Merkblatt Baulärrm)
Unsere akustischen Mietlösungen helfen bei der Bekämpfung von Lärmbelästigung in vielen Bereichen, z. B. bei Baulärm, Abrissarbeiten, Straßenbau, Industrie, Transformatoren, Stromaggregate, Pumpen, Bohrungen, LKW-Verkehrslärm, Schienenverkehrslärm durch Eisenbahnen, Festivals, öffentliche Veranstaltungen, Fußballspiele, Konzerte und andere lärmerzeugende Aktivitäten.
- Höhe: ca. 205 cm
- Breite ca. 355 cm
- Gewicht: ca. 10 kg
Der Lärmschutz für Bauzäune zur Miete besteht aus Schallschutzmatten ist leicht zu transportieren und kann einfach mit Kabelbinder befestigt werden. Wir empfehlen, vor dem Anbringen auf jeden Fall eine Windkalkulation durchzuführen und den Bauzaun mit passendem Zubehör (insbesondere schwere Betonfüße, Stützstreben) auszustatten, damit eine gute Stand- und Windstabilität gewährleistet ist.
Sonstige technische Eigenschaften der Schallschutzmatten zum Mieten (oder ähnlich):
- Material: PVC-Plane, PVC-Gitter und Polyesterwatte
- Geräuschabsorption: Bis zu 60%
- Schallreduktion: EN ISO 717/1, von bis zu 30 dB (frequenzabhängig)
- Schnelle Installation: Montage in 5 Minuten
- Wiederverwendbar und langlebig: UV-beständig, wetterfest (regen- und frostbeständig)
- Vielseitig: Anpassbar an alle Strukturen
- Reduktion: EN ISO 717/1, R’W(C,Ctr): 16 dB (-1,-4)
- Absorptionskoeffizient: EN ISO 11654, αw: 0.4
- Farben: Grau (Sondergrößen in Weiß)
Hinweis: Grundsätzlich vermieten wir nur den Lärmschutz ohne Bauzäune. Ausnahmen bei einer größeren Abnahmemenge möglich.
Wir bieten auch Akustikplanen für den Lärmschutz bei Baugerüsten zur Miete an.
Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden.
Als Immissionsrichtwerte werden in der Vorschrift festgesetzt für:
a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind, |
70 dB (A) |
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b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, |
tagsüber 65 dB (A) nachts 50 dB (A) |
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c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, |
tagsüber 60 dB (A) nachts 45 dB (A) |
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d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, |
tagsüber 55 dB (A) nachts 40 dB (A) |
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e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, |
tagsüber 50 dB (A) nachts 35 dB (A) |
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f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten |
tagsüber 45 dB (A) nachts 35 dB (A) |
Für Österreich gilt: "Rechtsvorschrift für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen"