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Trennstreifen für Radwege
Taktile Trennstreifen für die sichere und barrierefreie Gestaltung von Radwegen
Taktile Trennstreifen aus Beton für Radwegen bieten eine robusteLösung für die klare Trennung von Rad- und Fußwegen. Sie verbessern die Verkehrssicherheit und Orientierung, insbesondere für sehbehinderte sowie blinde Personen, und entsprechen geltenden Normen wie DIN 32984. Durch ihre langlebige Materialqualität sind sie ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich.
Die Platten können in verschiedenen Höhen an individuelle Anforderungen angepasst werden, wodurch sie eine flexible Wahl für barrierefreie Infrastrukturprojekte darstellen. Perfekt geeignet für nachhaltigen Radwegebau!
Taktile Radwegplatten aus Beton
Taktile Radwegplatten aus Beton setzen neue Maßstäbe in der barrierefreien Verkehrsplanung. Sie dienen als Trennstreifen zwischen Rad- und Fußwegen, sorgen für klare Orientierung und steigern die Sicherheit auf Verkehrswegen.
Die taktile Oberfläche bietet eine optimale Haptik und signalisiert Richtungswechsel, Übergänge oder Gefahrstellen. Gefertigt aus robustem Beton, sind diese Platten witterungsbeständig und langlebig. Sie lassen sich leicht in bestehende Infrastrukturen integrieren und sind in unterschiedlichen Formaten und Farben verfügbar. Perfekt für nachhaltige Mobilitätskonzepte in urbanen und ländlichen Räumen!
Die Radwegplatten dienen als Bodenindikator zur Abgrenzung niveaugleicher Verkehrsflächen im öffentlichen Verkehrsraum nach Empfehlung DBSV, entsprechend DIN TS 15 209, DIN 32 984 und Ril 813.02.
Oberseitig Nutzflächen mit asymmetrischen Höhenprofil, gehwegseitig Rippenstruktur sowie gehwegseitig Rippenstruktur.
Material: Faserbeton C45/55 XF4 (Abriebklasse 4, geprüft nach DIN 52108) auf Kernbeton C30/37 XF2, frost- und tausalzbeständig
Oberkante Platte niveaugleich zum angrenzenden Bodenbelag mit Fugen > 3 mm fachgerecht verlegen.
Länge x Breite: 745 x 300 mm
Höhe: 80 - 105 mm
Verfügbare Farben:Weiß, Gelb, Anthrazit oder Betongrau
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass taktile Bodenindikatoren eine Stolperfalle darstellen können. Dies gilt z. B. für Fußgägner, Radfahrer, Rollstulfahrer oder Inline-Skater.