Kabelbrücken

DD-SCHK-33934-SET15

Neu

Kabelbrücken bis 20 t belastbar

Überfahrbare Kabelbrücke als Überfahrschutz für Kabel und Schläuche im Außenbereich. Ideal für den Einsatz auf Baustellen, in der Öl- und Gasindustrie, im Bergbau sowie im Militär und für schwere Lastwagen und Gabelstapler geeignet

  • Einfach aufzubauen, zu zerlegen und zu lagern
  • Mit 3 Kanälen
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Kabelbrücken als Überfahrschutz für Kabel und Schläuche einzeln oder im 15er Set

Mittels eingegossenem Verbindungszapfen können die einzelnen Kabelbrückenelemente verbunden werden, auch zum Aufdübeln geeignet. Auch als Set mit stapelbarem Lager- und Transportgestell mit 15 Kabelbrücken verfügbar.

Abmaße Durchlasskanäle: 2 x 65 x 50 mm und 1 x 55 x 50 mm
Außenmaße: 600 mm x 880 mm x 75 mm
Optional zusätzlich verfügbar: Endstücke, Winkelstück links und rechts, Befestigungsmaterial zum Aufdübeln
Material: Kunststoff
Gewicht: 20 kg

Optional zusätzlich verfügbar: Endstücke, Winkelstück links und rechts (plus optional mit Gitterbox für Lagerung/Transport), Befestigungsmaterial zum Aufdübeln oder Kleber

Finden Sie hier alternativ eine überfahrbare Schlauch- und Kabelbrücke aus Stahl für Schwerlasten für bis zu 40 t Belastung.

Montageanleitung und Sicherheitshinweise für Kabelbrücken

Montage: Überfahrschutz auf dem notwendigen Weg verlegen und das Kabel in den dafür vorgesehenen Kanal legen, Deckel schließen. Mit den unten aufgeführten Elementen sind einzelne Systemteile zu verbinden.

Die Kabelbrücken, die auf der Fahrbahn liegt, sind zunächst als Verkehrshindernisse nach § 32 StVO anzusehen. Hier besteht die Forderung, dass diese durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen sind. Deshalb sind Kabelbrücken für die Dauer des Einsatzes für die Verkehrsteilnehmer ausreichend kenntlich zu machen. Dies erfolgt durch das Aufstellen von Verkehrszeichen. Die Kabelbrücken werden in der Regel durch Verkehrszeichen 112 “unebene Fahrbahn” angekündigt.

Abschnitt 5.10.7 ZTV SA: Fahrzeugbehelfsbrücken müssen ab einem Höhenversatz von größer 25 mm durch Verkehrszeichen angekündigt werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist herabzusetzen. Dabei kann die Reduzierung der Geschwindigkeit, in Absprache mit der Verkehrsbehörde bis auf 10 km/h erfolgen. Die Kabelbrücken sollten weiterhin grundsätzlich nur bei Tageshelligkeit eingesetzt werden und nur im Ausnahmefall bei Dunkelheit.

Erfolgt die Verwendung dennoch bei Dunkelheit, müssen diese Gefahrenstellen besonders kenntlich gemacht werden. Dies kann zum Einen durch die Außenbeleuchtung geschehen, durch Reflektoren oder retroreflektierende rot-weiße Folien!

Allgemeiner Hinweis: Belastung bis zu 20t möglich. (2t bei einer Fläche von 25x25cm)

Dieses System ist bis maximal 10 km/h zugelassen.

Sicherheitshinweis: Beim Überfahren des Produkts mit mehr als angegebener Geschwindigkeit, kann es zu Beschädigungen am Fahrzeug kommen. Dies gilt ins besondere für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit. Das Überfahren der Bodenschwelle mit Einspurfahrzeugen (z.B. mit Kraft- oder Fahrrädern) kann zum Sturz führen. Dies gilt insbesondere bei zu hohen Geschwindigkeiten, unvorsichtiger Fahrweise und/oder bei Nässe. Wir empfehlen deshalb die deutliche Vorwarnung und Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen 112 ("Unebene Fahrbahn") in Kombination mit Verkehrszeichen 274 ("Zulässige Höchstgeschwindigkeit") jeweils beidseitige Aufstellung. StVO-konforme Gestaltung und Anbringung ist erforderlich.

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Überfahrbare Kabelbrücke als Überfahrschutz für Kabel und Schläuche im Außenbereich. Ideal für den Einsatz auf Baustellen, in der Öl- und Gasindustrie, im Bergbau sowie im Militär und für schwere Lastwagen und Gabelstapler geeignet

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