Unsere allgemeinen Mietbedingungen für Mietwaagen

  1. Die Mietwaagen bzw. Leihwaagen sind und verbleiben im Eigentum der AAAgiler GmbH. Nach Mietzeitende sind die Waagen unverzüglich durch den Mieter in geeigneter Verpackung zurückzusenden (d.h. ein Werktag nach Ende des Mietzeitraumes). Die Versendung zum Mieter eingehend erfolgt eingehen vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes. Versand von und zum Vermieterlager erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. In der Rhein-Main-Neckar-Region liefern wir auf Wunsch auch gegen Erstattung der Fahrtkosten (EUR 0,50 pro gefahrenen km) direkt.
  2. Sollte einmal ein Waagentyp nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor vergleichbare Waagen hinsichtlich Ablesbarkeit und maximalen Wägenbereich zu liefern.
  3. Jeder Verlängerungstag über die vereinbarte Mietzeit hinaus kostet zusätzlich EUR 25 je Leihwaage netto. Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieters zulässig.
  4. Die Mietwaagen sind sauber zurückzugeben. Falls dies nicht der Fall ist, wird zusätzlich EUR 10 je Mietwaage als Reinigungspauschale berechnet.
  5. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort zu prüfen und sorgfältig zu behandeln. Unterbliebene Rüge bei Übergabe bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für Vertragsgebrauch. Der Mieter hat jeden Schadenseintritt nach Übergabe sofort zu melden.
  6. Der Mieter hat die an den überlassenen Mietgeräten eintretenden Schäden (einschließlich durch Diebstahl) zu vertreten, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Eingetretene Schäden hat der Mieter zu ersetzen.
  7. Bei mehrjährigen Mietverträgen (z. B. für mehrere Inventuren in den Folgejahren) hat die Reservierung der Waagen mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Mietbeginn zu erfolgen. Nur dann kann eine Verfügbarkeit garantiert werden.