DD-SCHK-33931-10
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Die Schwerlast-Schlauchbrücke ist in der Breite und (!) Lände beliebig verlängerbar. Durch die äußerst robuste Konstruktion der Schlauchbrücke dient diese zum Schutz von Versorgungsleitungen / Schläuche bis zu 80 mm Durchmesser, kann bis zu 40 t belastet werden, u.a. einsetzbar für Straßenbaustellen.
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Schwerlast-Schlauchbrücken
Die Schwerlast-Schlauchbrücke ist in der Breite und (!) Lände beliebig verlängerbar. Durch die äußerst robuste Konstruktion der Schlauchbrücke dient diese zum Schutz von Versorgungsleitungen / Schläuche bis zu 80 mm Durchmesser, kann bis zu 40 t belastet werden, u.a. einsetzbar für Straßenbaustellen.
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Das modulare Kabelbrückensystem besteht aus folgenden Elementen:
Material: Feuerverzinkter Stahl (S235 JR) nach DIN ISO 1461, Auffahrrampe geriffelt
Geeignete Gitterboxen zum Transport und Lagerung der Brückenelemente können optional mitgeliefert werden.
Die Höhe des Kanals ist für den Durchmesser von B, C und D Feuerwehrschläuchen geeignet.
Alternativ gibt es eine ähnliche nicht-modulare Schlauch- und Kabelbrücke aus Stahl mit zwei Rampenteilen zum einfachen / schnellen Zusammenbau durch Handgriff mit den Außenmaßen: 850 mm x 300 mm x 90 mm - der Durchlass hat die Maße: 220 mm x 300 mm x 80 (!) mm. Diese können seitlich mit Verbindungsösen ineinander gehakt und wieder gelöst werden.
Finden Sie hier alternativ eine Kabelbrücke aus Kunststoff, die bis zu 20 t Belastung geeignet ist.
Die Schlauch- und Kabelbrücken, die auf der Fahrbahn liegen, sind zunächst als Verkehrshindernisse nach § 32 StVO anzusehen. Hier besteht die Forderung, dass diese durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen sind. Deshalb sind Kabelbrücken für die Dauer des Einsatzes für die Verkehrsteilnehmer ausreichend kenntlich zu machen. Dies erfolgt durch das Aufstellen von Verkehrszeichen. Die Schlauchbrücken werden in der Regel durch Verkehrszeichen 112 “unebene Fahrbahn” angekündigt. Abschnitt 5.10.7 ZTV SA: Fahrzeugbehelfsbrücken müssen ab einem Höhenversatz von größer 25 mm durch Verkehrszeichen angekündigt werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist herabzusetzen. Dabei kann die Reduzierung der Geschwindigkeit, in Absprache mit der Verkehrsbehörde bis auf 10 km/h erfolgen. Die Schlauch- und Kabelbrücke sollten weiterhin grundsätzlich nur bei Tageshelligkeit eingesetzt werden und nur im Ausnahmefall bei Dunkelheit. Erfolgt die Verwendung dennoch bei Dunkelheit müssen, diese Gefahrenstellen besonders kenntlich gemacht werden. Dies kann zum einen durch die Außenbeleuchtung geschehen, durch Reflektoren oder retroreflektierende rot-weiße Folien!
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